
Die Aufnahme des Gewerbes der Vermietung von Pkw oder Krafträdern an Selbstfahrer ist nach § 14 GewO bei der Gewerbeaufsichtsbehörde und nach § 1 der VO über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeugen und Anhängern vom 4. 4. 1955 (BGBl. I 186) m. spät. Änd. unte...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Selbstfahrer_Vermietung_an.htm
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